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AGB

A. Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der
Sommer Foundation HOLISTIC CONSULTING GmbH & Co. KG, Schubertstraße 7, 76756 Bellheim (im Folgenden: Sommer Foundation).

1.2

Abweichende und ergänzende Regelungen bei Vertragsschluss gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

1.3

Vertragssprache ist Deutsch.

2. Leistungen

2.1

Die Sommer Foundation bietet folgende Leistungen an:

Coaching, Seminare, Ausbildung, Erlebnispädagogik, Supervision (B.)
Full Service Veranstaltungspakete (C.)
Equipment-Vermietung und Modul-Vermietung (D.)

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1

Alle in den Angeboten und Preislisten der Sommer Foundation genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2

Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nicht etwas anderes vermerkt ist.

3.3

Die Zahlung kann per Banküberweisung, Bankeinzug (Lastschrift), Kreditkarte oder auf Rechnung erfolgen. Bei
Nichteinlösung der Lastschrift mangels ausreichender Kontendeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung oder für
den Fall, dass der Kunde der Abbuchung ohne Berechtigung widerspricht, hat der Kunde die durch die Rückbuchung entstehenden Kosten
zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde diese Kosten nicht zu vertreten hat.

4. Zahlungsverzug

4.1

Bei Zahlungsverzug sowie bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist Sommer Foundation
berechtigt, für noch nicht durchgeführte Leistungen Vorauszahlung zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Die Leistungsfrist von Sommer Foundation ruht, solange der Kunde mit einer
fälligen Zahlung in Verzug ist.

5. Haftung

5.1

In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet Sommer Foundation Schadensersatz und Ersatz
vergeblicher Aufwendungen ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit für die Sommer Foundation eine Garantie übernommen hat;
in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
darüber hinaus, soweit Sommer Foundation gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
5.2

Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 5.1 gelten nicht bei der Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens des
Körpers oder der Gesundheit und bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.3

Soweit die Haftung von Sommer Foundation nach der Ziffer 5.1 ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von Sommer Foundation.

5.4

Mit den Regelungen dieser Ziffer 5. ist keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden gegeben.

5.5

Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist die Haftung von Sommer Foundation, gleich aus welchem
Rechtsgrund, wie folgt beschränkt: Sommer Foundation haftet für Schäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder Arglist.
Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie von
Sommer Foundation und aus der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

5.6

Sommer Foundation bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

6. Abtretung

6.1

Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sommer Foundation.

7. Verjährung

7.1

Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen gelten.

7.2

Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Anwendbares, Recht Gerichtsstand

8.1

Auf die Vertragsbeziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und
des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, wenn der Kunde
als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland handelt, der Geschäftssitz von Sommer Foundation. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb des
Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland hat. Klagt Sommer Foundation ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des
Kunden zu wählen. Das Recht beider Vertragspartner um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen
zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

B. Coaching, Seminare, Ausbildung, Erlebnispädagogik, Supervision

1.Vertragsgegenstand

1.1

Sommer Foundation bietet Coaching, Seminare, Ausbildung, Erlebnispädagogik und Supervision an. Die vorgesehenen
Teilnehmerzahlen und den jeweiligen konkreten Leistungsinhalt gibt Sommer Foundation auf ihrer Internetpräsenz und in ihren Angeboten
bekannt.

1.2

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

2. Änderungsvorbehalte

2.1

Sommer Foundation ist berechtigt, Präsenzveranstaltung durch Online-Veranstaltungen zu ersetzen.

2.2

Sommer Foundation ist berechtigt, vorgesehene Coachs, Seminarleiter oder Trainer im Bedarfsfall durch gleich
qualifizierte Personen zu ersetzen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1

Der Vertrag kommt durch Übermittlung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars auf dem Postweg, per
Fax, per elektronischer Post oder durch persönliche Übergabe zustande.

3.2

Sommer Foundation ist berechtigt, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem
geplanten Veranstaltungsbeginn oder aus sonstigem von Sommer Foundation nicht zu vertretendem Grund abzusagen. Bereits entrichtete
Teilnahmegebühren werden dem Kunden zurückerstattet.

4. Vertragsdauer

4.1

Der Vertrag beginnt und endet am individuell zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeitpunkt.

5. Stornierung

5.1

Der Teilnehmer kann jederzeit schriftlich vom Vertag zurücktreten. Bei einem Rücktritt fallen folgende
Bearbeitungsgebühren an:

Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 % der Netto-Teilnahmegebühr zzgl. USt. an
Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % der Netto-Teilnahmegebühr zzgl. USt. an
Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90 % der Netto-Teilnahmegebühr zzgl. USt. an
Bei Stornierungen ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der vollen Netto-Teilnahmegebühr zzgl. USt. an.
Dies gilt auch, bei Nichterscheinen angemeldeter Teilnehmer.

6. Teilnahmebedingungen

6.1

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder
wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet
werden kann. In diesem Fall behält sich Sommer Foundation vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und dennoch die
Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2

Für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung ist der Coach, Seminarleiter bzw. Trainer den Teilnehmern gegenüber
weisungsbefugt.

6.3

Jeder Teilnehmer unterschreibt eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der
Teilnahme am Coaching, Seminar, der Ausbildung, pädagogischen Maßnahme oder Supervision.

6.4

Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die
Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist Sommer Foundation berechtigt, den
Teilnehmer bei vollständiger Berechnung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5

Der Teilnehmer informiert den Coach, Seminarleiter bzw. Trainer vor Beginn der Veranstaltung über gesundheitliche
Probleme oder Erkrankungen, damit der Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6

Sommer Foundation ist berechtigt, Teilnehmer bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen von der Veranstaltung
auszuschließen. Sommer Foundation behält sich vor die Teilnahmegebühr dennoch ungekürzt in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmer
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

6.7

Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

C. Full Service Veranstaltungspakete

1. Vertragsgegenstand

1.1

Sommer Foundation bietet Full Service Veranstaltungspakete an.

1.2

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

2. Änderungsvorbehalte

2.1

Sommer Foundation ist berechtigt, Präsenzveranstaltung durch Online-Veranstaltungen zu ersetzen.

2.2

Sommer Foundation ist berechtigt, vorgesehene Trainer oder Künstler im Bedarfsfall durch gleich qualifizierte Personen
zu ersetzen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1

Der Vertrag kommt durch Übermittlung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars auf dem Postweg, per
Fax, per elektronischer Post oder durch persönliche Übergabe zustande.

3.2

Sommer Foundation ist berechtigt, Veranstaltungen aus von Sommer Foundation nicht zu vertretendem Grund
abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden dem Kunden zurückerstattet.

4. Nachträgliches Änderungsverlagen

4.1

Sommer Foundation räumt dem Kunden die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung des Veranstaltungsinhalts und –
umfangs ein.

4.2

Änderungsbedingter Mehraufwand ist vom Kunden gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung bemisst
sich nach den im Angebot angegebenen Preisen.

5. Beteiligung Fremddienstleister

5.1

Sommer Foundation ist berechtigt zur Erbringung der Leistung Fremddienstleister einzuschalten.

5.2

Sommer Foundation beauftragt die Fremddienstleister im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Kunde erteilt Sommer
Foundation mit der Auftragserteilung die Vollmacht zur Beauftragung von Fremddienstleistern in seinem Auftrag.

5.3

Die Abwicklung der durch die Fremddienstleister zu erbringenden Leistungen sowie die Weisungserteilung gegenüber den
Fremddienstleistern erfolgen ausschließlich über Sommer Foundation.

6. Vertragsdauer

6.1

Der Vertrag beginnt und endet am individuell zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeitpunkt.

7. Stornierung

7.1

Der Kunde kann jederzeit schriftlich vom Vertag zurücktreten. Bei einem Rücktritt fallen folgende Bearbeitungsgebühren
an:

Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 % der Netto-Veranstaltungsgebühr zzgl. USt. an
Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % der Netto-Veranstaltungsgebühr zzgl. USt. an
Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90 % der Netto-Veranstaltungsgebühr zzgl. USt. an
Bei Stornierungen ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der vollen Netto- Veranstaltungsgebühr zzgl. USt. an.
Dies gilt auch, bei Nichterscheinen der zur Veranstaltung angemeldeten Teilnehmer.

Teilnahmebedingungen

8.1

Ein Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder
wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet
werden kann. In diesem Fall behält sich Sommer Foundation vor, den störenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und
dennoch die volle Veranstaltungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunden
unbenommen.

8.2

Für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung ist Trainer den Teilnehmern gegenüber weisungsbefugt.

8.3

Jeder Teilnehmer unterschreibt eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der
Teilnahme an der Veranstaltung.

8.4

Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die
Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist Sommer Foundation berechtigt, den
Teilnehmer bei vollständiger Berechnung der vollen Veranstaltungsgebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

8.5

Der Kunde informiert Sommer Foundation vor Beginn der Veranstaltung über gesundheitliche Probleme oder
Erkrankungen der Teilnehmer, damit die Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können.

8.6

Sommer Foundation ist berechtigt, Teilnehmer bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen von der Veranstaltung
auszuschließen. Sommer Foundation behält sich vor die Veranstaltungsgebühr dennoch ungekürzt in Rechnung zu stellen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

8.7

Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

D. Equipment-Vermietung und Modul-Vermietung

1.Mietgegenstand

1.1

Der Mietgenstand oder die Mietgegenstände sind im Angebot bezeichnet (im Folgenden: Mietsache).

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1

Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens Sommer Foundation mit dem Inhalt
des Angebots und dieser AGB zustande.

3. Abholung

3.1

Hat der Mieter bei der Auftragserteilung einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch schriftliche Bestätigung der Sommer Foundation verbindlich.

3.2

Bei vereinbarter Abholung ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten bei Sommer Foundation abzuholen.

4. Lieferung

4.1

Hat der Mieter bei der Auftragserteilung einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch schriftliche Bestätigung
der Sommer Foundation verbindlich.

4.2

Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung sofern nichts anderes vereinbart ist an die vom Mieter im Auftrag
angegebenen Adresse.

5. Prüfpflichten des Mieters

5.1

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei der Übergabe auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Etwaige Mängel
sind der Sommer Foundation unverzüglich anzuzeigen.

6. Mietdauer

6.1

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache bei Sommer Foundation abgeholt wird bzw. Sommer
Foundation die Mietsache liefert-

6.2

Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer.

6.3

Wir die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietasche zum vereinbarten Abholtermin nicht für
die Abholung durch Sommer Foundation bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an Sommer Foundation zu zahlen.
Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit Sommer Foundation abzustimmen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine
stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.